1. Info zum Bestellerprinzip “Miete” Wohnungen, Häuser (gilt nicht für Gewerbeflächen)  
  
Seit dem 1. Juni 2015 gilt das sogenannte Bestellerprinzip bei der Vermietung von Wohnungen. Demnach zahlt derjenige den Makler, der ihn beauftragt hat – meist der Vermieter.  
Der Vermietungsauftrag hat schriftlich zu erfolgen.  
  
Die Provision beträgt in der Regel 2 Monatsmieten, zzgl. 19 % MwSt. = 2,38 Monatsmieten.  

Mieter zahlen grundsätzlich keine Vermittlungsprovision mehr, es sei denn, sie haben den 
Makler ausdrücklich schriftlich oder per E-Mail beauftragt und dieser ist ausschließlich 
für den Mieter tätig.  
  
Vermietung Gewerbeflächen  
  
Hier beträgt die Provision in der Regel 3 Monatsmieten, zzgl. 19 % MwSt. = 3,57 Monatsmieten, zahlbar vom Mieter.  
  
Es kommt aber auch auf die jeweilige Vereinbarung des Auftraggebers an.