3. Mieterhöhung nach Modernisierung 

Frist bei Mieterhöhung nach Modernisierung  

Auch wenn Ihr Vermieter die Miete nach Vornahme von Modernisierungsmaßnahmen erhöhen möchte, muss er dabei einiges beachten:  

  • Modernisierungsankündigung: Der Mieter muss spätestens drei Monate vor Beginn der Modernisierungsmaßnahmen in Textform informiert werden.   
    Auch über den Betrag der zu erwartenden Mieterhöhung muss aufgeklärt werden.  

  • Mieterhöhungserklärung: Nach Vornahme der Modernisierungsmaßnahmen muss der Vermieter dem Mieter die Mieterhöhung in Textform erklären.   
    Dabei müssen dem Mieter die Kosten der Maßnahmen nachvollziehbar dargelegt werden.  

  • Der Vermieter kann nach Vornahme der Modernisierung die Miete um bis zu 8 % der
    für die Maßnahmen aufgewendeten Kosten erhöhen.  

  • Der Mieter schuldet die erhöhte Miete mit Beginn des dritten Monats nach Zugang der Mieterhöhungserklärung.