Freibeträge und Steuerklassen bei einer Erbschaft
 - alle 10 Jahre nutzbar (rechtzeitig daran denken) -

 

Freibetrag

Steuerklasse

Ehegatten und eingetragene Lebenspartner

500.000 Euro

I

Kinder und Stiefkinder

400.000 Euro

I

Enkel, deren Eltern bereits verstorben sind

400.000 Euro

I

Enkel, deren Eltern noch leben

200.000 Euro

I

Urenkel, Eltern und Großeltern

100.000 Euro

I

Geschwister und deren Kinder

20.000 Euro

II

Stiefeltern, Schwiegerkinder und Schwiegereltern

20.000 Euro

II

Geschiedene Ehegatten und getrennte Lebenspartner

20.000 Euro

II

In der nachfolgenden Tabelle finden Sie die derzeit geltenden Schenkungssteuersätze:

Gilt für weitere Schenkungen und innerhalb der 10 Jahresfristen; siehe oben.

 

Wert der Schenkung über Freibetrag

Steuerklasse I (z. B. Kinder, Ehepartner:innen)

Steuerklasse II (z. B. Geschwister, Neffen/Nichten)

Steuerklasse III (nicht verwandte Personen)

Bis 75.000 Euro

7 Prozent

15 Prozent

30 Prozent

75.001–300.000 Euro

11 Prozent

20 Prozent

30 Prozent

300.001–600.000 Euro

15 Prozent

25 Prozent

30 Prozent

600.001–6.000.000 Euro

19 Prozent

30 Prozent

50 Prozent

6.000.001–13.000.000 Euro

23 Prozent

35 Prozent 

50 Prozent

13.000.001 Euro–26.000.000 Euro

27 Prozent

40 Prozent