Indirekte Umgehung der Mietpreisbremse
Die Mietpreisbremse (max. 10 % über ortsüblicher Vergleichsmiete bei Neuvermietung) wird in Deutschland durch verschiedene Methoden indirekt umgangen, um höhere Renditen zu erzielen. Besonders in angespannten Märkten wie Berlin ist dies laut Berichten verbreitet.
Hier sind die häufigsten Methoden zur indirekten Umgehung:
- Möblierte Vermietung & Zeitwohnen: Dies ist die häufigste Methode.
Durch Einbauten (Küche, Möbel) können Vermieter einen Möbelierungszuschlag verlangen, der nicht explizit gedeckelt ist und oft
10–30 % (manchmal über 50 %) über der unmöblierten Vergleichsmiete liegt. Kritiker sprechen von einer Ausnutzung einer Grauzone, bei der Wohnraum dem regulären Markt entzogen wird. - Indexmiete: Hierbei wird die Miete an den Verbraucherpreisindex gekoppelt. Da die Mietpreisbremse nur für die Ausgangsmiete gilt, kann der Vermieter durch die automatische Indexierung langfristig die Miete über das ortsübliche Niveau steigern.
- Staffelmiete: Im Mietvertrag wird vereinbart, dass die Miete zu bestimmten Zeitpunkten automatisch steigt. Auch hier gilt die Bremse nur bei Vertragsabschluss; zukünftige Staffeln können die ortsübliche Miete übersteigen.
- Umfassende Modernisierung (Ausnahme): Wohnungen, die nach umfassender Modernisierung erstmals vermietet werden, sind von der Mietpreisbremse ausgenommen. Wird eine Sanierung als "umfassend" eingestuft (Gleichstellung mit Neubau), kann die Miete frei festgelegt werden.
- Neubauten (Ausnahme): Wohnungen, die nach dem 1. Oktober 2014 erstmals bezugsfertig wurden, sind von der Mietpreisbremse befreit.
- Überhöhte Nebenkosten/Extras: Umgehung durch separate Vermietung von Einbauküchen oder Garagen.
- Befristete Mietverträge: Abschluss kurzzeitiger Verträge, für die die Mietpreisbremse teilweise nicht greift.
Rechtliche Aspekte:
Mieter können überhöhte Mieten bis zu 30 Monaten rückwirkend zurückfordern, wenn sie einen Verstoß gegen die Mietpreisbremse rügen. Die Rechtsprechung prüft bei möblierten Wohnungen oft, ob der Zuschlag angemessen ist oder Wucher darstellt (bei über 40-50 % über Vergleichsmiete).



