Leider wissen das nur wenige!
Wie können Sie einen Großteil der Grunderwerbsteuer von Hessen erstattet bekommen?
1. Gilt nur für Hessen
2. Gilt nur für Erstkäufer mit Eigennutzung für:
- Eigentumswohnungen
- Häuser
- Grundstücke mit Auflagen
3. Gilt nur für Kaufverträge ab dem 01. März 2024 bis auf Weiteres.
4. Förderungshöhe
- 10.000,-- € pro Käufer (maximal 20.000,-- €).
- 5.000,-- € je Kind unter 18 Jahren, das mit einzieht.
5. Steuerfrei
- unterliegt nicht der Einkommensteuer und keinem Progressionsvorbehalt.
6. Das Hessengeld wird als jährliche Förderung über einen Zeitraum von 10 Jahren in zehn gleich hohen Raten ausgezahlt.
Wenn Sie dazu Fragen haben, senden Sie uns einfach eine E-Mail an:
Info@immobilien-henke.de



