Wohnungsgeberbestätigung

Informationen für Wohnungsgeber

Zum 1. November 2015 ist das Bundesmeldegesetz in Kraft getreten.

Eine damit verbundene wesentliche Änderung ist die Einführung der Mitwirkungspflicht für Wohnungsgeber.
ei jedem Einzug und in wenigen Fällen auch beim Auszug (Wegzug ins Ausland, ersatzlose Aufgabe einer Nebenwohnung) ist eine Bestätigung auszustellen, die der Wohnungsnehmer zur Erledigung des Meldevorgangs benötigt.

Wohnungsgeber sind insbesondere die Vermieter oder von ihnen Beauftragte – dazu gehören insbesondere auch Wohnungsverwaltungen. Wohnungsgeber können selbst Wohnungseigentümer sein, für Untermieter ist es der Hauptmieter.

Für Sie als Wohnungsgeber bedeutet das, dass Sie seit dem 1. November 2015 Ihren Mietern eine solche Bestätigung ausstellen müssen.


Um Ihnen die Arbeit zu erleichtern, können Sie das Formular unten für eine Wohnungsgeberbestätigung bei uns downloaden.

Für das Ausstellen der Bestätigung haben Sie maximal zwei Wochen nach dem Ein- bzw. Auszug Zeit.
Mit der Bestätigung kann der Mieter dann uns gegenüber den Ein- bzw. Auszug nachweisen und sich
an-, ab- oder ummelden.

Ein Mietvertrag ist nicht ausreichend. Dieser erfüllt nicht die notwendigen Voraussetzungen.



Wohnungsgeberbestätigung.pdf