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Zurück zur ÜbersichtGlashütten: SCHÖNES GRUNDSTÜCK IN GUTER LAGE (ANRISSHAUS) ZU VERKAUFEN
Objekt-Nr.: 1632
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Basisinformationen
Adresse:
61479 Glashütten
Gebiet:
Wohngebiet
Grundstück ca.:
975 m²
Preis:
565.000 €
Weitere Informationen
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Nutzungsart:
Wohnen
Erschliessung:
erschlossen
Bebaubar nach:
Bebauung nach Bebauungsplan
Abriss:
ja
Empfohlene Nutzung:
Doppelhaus
Verfügbar ab:
sofort
Umgebung:
Wohngegend
Provisionspflichtig:
ja
Beschreibung
Beschreibung
Objektbeschreibung:
Schön geschnittenes Grundstück (mit Abrisshaus) zu verkaufen.
Das auf dem Grundstück befindliche Fertighaus ist unterkellert.
Das auf dem Grundstück befindliche Fertighaus ist unterkellert.
Lage:
- direkt in Glashütten
- gehobenes Wohngebiet
- ruhige Lage
- Buslinie 60 in ca. 12-15 Minuten fußläufig erreichbar, z. B. bis zum Bahnhof Königstein
- Von Königstein aus die RB 12 bis zum Hauptbahnhof Frankfurt/M.
- Rewe, Aldi etc. im Ort
- 2 Kindergärten (Glashütten und Schloßborn)
- 2 Grundschulen (Glashütten und Schloßborn)
- Taunusgymnasium in Königstein
- gehobenes Wohngebiet
- ruhige Lage
- Buslinie 60 in ca. 12-15 Minuten fußläufig erreichbar, z. B. bis zum Bahnhof Königstein
- Von Königstein aus die RB 12 bis zum Hauptbahnhof Frankfurt/M.
- Rewe, Aldi etc. im Ort
- 2 Kindergärten (Glashütten und Schloßborn)
- 2 Grundschulen (Glashütten und Schloßborn)
- Taunusgymnasium in Königstein
Sonstiges:
Der Abriss ist laut Angaben der Gemeinde Glashütten nicht genehmigungspflichtig.
Der Bebauungsplan der Gemeinde Glashütten liegt uns vor und kann bei ernsthaftem Interesse angefordert werden.
Zulässig sind nach den Vorgaben des B.-Planes nur Einzelhäuser. Beachtlich ist hierbei jedoch die bauplanungsrechtliche Definition des Begriffes Doppelhaus nach 22 BauNVO. Zwei aneinander gebaute „Doppelhaushälften“ auf einem Grundstück ergeben im Baurecht kein „Doppelhaus“! § 22 BauNVO - Einzelnorm.
Ein Flächennutzungsplan ist für die Bebauung nur sekundär relevant, weil die detailliertere Planvorgabe durch den Bebauungsplan bestimmt wird.
Der Bebauungsplan der Gemeinde Glashütten liegt uns vor und kann bei ernsthaftem Interesse angefordert werden.
Zulässig sind nach den Vorgaben des B.-Planes nur Einzelhäuser. Beachtlich ist hierbei jedoch die bauplanungsrechtliche Definition des Begriffes Doppelhaus nach 22 BauNVO. Zwei aneinander gebaute „Doppelhaushälften“ auf einem Grundstück ergeben im Baurecht kein „Doppelhaus“! § 22 BauNVO - Einzelnorm.
Ein Flächennutzungsplan ist für die Bebauung nur sekundär relevant, weil die detailliertere Planvorgabe durch den Bebauungsplan bestimmt wird.
Provision:
Die Provision für Käufer und Verkäufer beträgt jeweils 3 % auf den Kaufpreis, zzgl. 19 % MwSt.
Anmerkung:
Das vorliegende Verkaufsangebot ist freibleibend und unverbindlich.
Ein Zwischenverkauf bleibt vorbehalten.
Die gemachten Angaben stammen vom Eigentümer, Dritter und uns vorliegenden Unterlagen und dienen einer ersten Orientierung.
Trotz kaufmännischer Sorgfalt kann für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben keine Haftung übernommen werden.
Das gilt auch für mündliche Aussagen, die nicht schriftlich bestätigt wurden.
Es gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Auf Wunsch lassen wir Ihnen diese gerne zukommen.
Ein Zwischenverkauf bleibt vorbehalten.
Die gemachten Angaben stammen vom Eigentümer, Dritter und uns vorliegenden Unterlagen und dienen einer ersten Orientierung.
Trotz kaufmännischer Sorgfalt kann für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben keine Haftung übernommen werden.
Das gilt auch für mündliche Aussagen, die nicht schriftlich bestätigt wurden.
Es gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Auf Wunsch lassen wir Ihnen diese gerne zukommen.
AGB:
Wir weisen auf unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen hin. Durch weitere Inanspruchnahme unserer Leistungen erklären Sie die Kenntnis und Ihr Einverständnis.
Ihr Ansprechpartner
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