Achtung – Sperrfristen beachten!

Gilt nur für vermietete Wohnungen in Mehrfamilienhäusern, die während der
Mietzeit in Eigentumswohnungen umgewandelt wurden.

 

Beim Kauf einer vermieteten Wohnung müssen Sie die gesetzlichen Kündigungssperrfristen zwingend beachten, wenn Sie das Objekt wegen Eigenbedarfs oder wirtschaftlicher Verwertung kündigen wollen. Eine Kündigung innerhalb dieser Frist ist rechtlich unwirksam.

Wann greift die Sperrfrist?

Die Sperrfrist nach § 577a BGB greift unter folgenden Voraussetzungen:

  • Umwandlung: Das gesamte Gebäude war ursprünglich ein reines Mietshaus und die Wohnungen wurden erst während des laufenden Mietverhältnisses in separate Eigentumswohnungen aufgeteilt.
  • Erstverkauf: Sie erwerben die Wohnung als erster Käufer nach dieser Umwandlung.

Hinweis: War die Wohnung bereits vor dem Einzug des Mieters eine eigenständige Eigentumswohnung, gilt diese Sperrfrist nicht. Es greifen dann lediglich die regulären gesetzlichen Kündigungsfristen (3 bis 9 Monate, je nach Mietdauer).

Wie lange dauert die Sperrfrist?

  • Bundesweite Mindestfrist: Die Sperrfrist beträgt laut Gesetz mindestens 3 Jahre.
  • Verlängerung in Ballungsräumen: Landesregierungen können die Frist in Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt auf bis zu 10 Jahre ausdehnen.
  • Beispiele für verlängerte Fristen (je nach lokaler Verordnung):
    • 5 Jahre: z. B. Frankfurt am Main, Stuttgart, Hannover
    • 8 Jahre: z. B. Köln, Düsseldorf, Münster
    • 10 Jahre: z. B. Berlin, München, Hamburg

Wichtige Details für Käufer

  • Beginn der Frist: Die Sperrfrist startet exakt mit dem Datum Ihrer Eintragung als Eigentümer im Grundbuch, nicht mit der Unterschrift unter dem Kaufvertrag.
  • Kündigung erst danach: Sie dürfen die Eigenbedarfskündigung erst nach Ablauf der Sperrfrist aussprechen. Danach schließt sich die reguläre Kündigungsfrist von 3 bis 9 Monaten an.
  • Laufende Fristen bleiben bestehen: Wird die Wohnung innerhalb einer laufenden Sperrfrist nochmals weiterverkauft, läuft die ursprüngliche Sperrfrist für den neuen Käufer einfach weiter; sie beginnt nicht von vorn.

Wenn Sie ein konkretes Objekt im Auge haben, kann ich für Sie prüfen, welche genaue Sperrfrist in dieser Stadt gilt. Nennen Sie mir dazu einfach den Ort oder die Region der Immobilie.

 

*Angaben ohne Gewähr*