Häufige Gründe für die Ablehnung oder das Übergehen von Privatgutachten:
- Parteilichkeit: Das Gutachten wurde im Auftrag einer Partei erstellt, weshalb die Neutralität im Sinne eines amtlichen Beweismittels bezweifelt wird.
- Fehlender gerichtlicher Auftrag: Das Gericht hat den Gutachter nicht nach § 404 ZPO ausgewählt und ernannt.
- Widerspruch der Gegenseite: Wenn die Gegenpartei das Privatgutachten angreift, muss das Gericht oft ein offizielles gerichtliches Beweisverfahren einleiten.
Wenn Sie möchten, dass ich genauer auf Ihren Fall eingehe, teilen Sie mir bitte mit:
- Um was für ein Gerichtsverfahren es sich handelt (z. B. Mietrecht, Zivilprozess)
- Ob es sich um ein reines Privatgutachten oder ein beantragtes selbstständiges Beweisverfahren handelt



