Häufige Gründe für die Ablehnung oder das Übergehen von Privatgutachten:

  • Parteilichkeit: Das Gutachten wurde im Auftrag einer Partei erstellt, weshalb die Neutralität im Sinne eines amtlichen Beweismittels bezweifelt wird.
  • Fehlender gerichtlicher Auftrag: Das Gericht hat den Gutachter nicht nach § 404 ZPO ausgewählt und ernannt.
  • Widerspruch der Gegenseite: Wenn die Gegenpartei das Privatgutachten angreift, muss das Gericht oft ein offizielles gerichtliches Beweisverfahren einleiten.

Wenn Sie möchten, dass ich genauer auf Ihren Fall eingehe, teilen Sie mir bitte mit:

  • Um was für ein Gerichtsverfahren es sich handelt (z. B. Mietrecht, Zivilprozess)
  • Ob es sich um ein reines Privatgutachten oder ein beantragtes selbstständiges Beweisverfahren handelt