Welche Optionen der Vermieter nun hat:

Um die Miete dennoch legal zu erhöhen, muss der Vermieter auf ein anderes gesetzliches Begründungsmittel ausweichen: 

  1. Einholen eines Sachverständigengutachtens: Der Vermieter muss auf eigene Kosten einen öffentlich bestellten und vereidigten Gutachter beauftragen. Dieser ermittelt den genauen Wert und die ortsübliche Miete der Wohnung.
  2. Nutzung von Mietdatenbanken: Falls vorhanden, kann eine staatlich oder von Interessenvertretern anerkannte Mietdatenbank als Begründung herangezogen werden.
  3. Einigung im Guten: Vermieter und Mieter können jederzeit eine einvernehmliche Änderung des Mietvertrags oder eine Staffelmiete / Indexmiete für die Zukunft vereinbaren. 


Wichtige gesetzliche Grenzen (Kappungsgrenze & Fristen)

Selbst wenn der Vermieter ein teures Gutachten vorlegt, müssen alle folgenden Schutzrechte für Mieter zwingend eingehalten werden:

Kriterium Gesetzliche Vorgabe
Kappungsgrenze Die Miete darf innerhalb von 3 Jahren um maximal 20 % steigen (in Gebieten mit Wohnungsnot oft 15 %).
Wartefrist Die Miete muss vor dem Erhöhungsverlangen seit mindestens 12 Monaten unverändert sein.
Überlegungsfrist Dem Mieter steht der Rest des Monats, in dem das Schreiben ankam, plus zwei volle Kalendermonate Bedenkzeit zu.


Falls Sie ein solches Schreiben erhalten haben, teilen Sie mir gerne mit, wie der Vermieter die Erhöhung aktuell begründet oder ob es sich eventuell um eine Modernisierungsumlage handelt, damit ich Ihnen gezielte nächste Schritte nennen kann.