Für das Jahr 2027 stehen in Deutschland bedeutende gesetzliche Änderungen im Immobilienbereich an. Die Bundesregierung hat im Rahmen verschiedener Reformpakete und Gesetzesinitiativen tiefgreifende Anpassungen beschlossen, die sowohl den Wohnungsbau, das Mietrecht, steuerliche Rahmenbedingungen als auch energetische Pflichten betreffen.  

1. Energie, Nachhaltigkeit & Heizen

  • Bundesweit einheitliche Solarpflicht: Durch das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) greift ab 2027 erstmals eine bundesweit einheitliche Verpflichtung zur Installation von Photovoltaik- oder Solarthermieanlagen. Die Pflicht startet gestaffelt und betrifft zunächst neue öffentliche Nichtwohngebäude und Gewerbebauten (§ 106 GModG). 
  • Neuausrichtung der Solarförderung (EEG-Novelle): Ab 2027 entfällt für viele Neuanlagen die klassische, staatlich garantierte Einspeisevergütung. Stattdessen wird die Direktvermarktung des Solarstroms an der Strombörse zum Standard. Reine Balkonkraftwerke bleiben hiervon befreit. 
  • Neuer CO₂-Marktpreis für fossiles Heizen: Der CO₂-Preis auf fossile Brennstoffe wie Öl und Gas wird ab 2027 nicht mehr staatlich festgesetzt. Er geht in das europäische Emissionshandelssystem (ETS II) über, wodurch sich der Preis flexibel über den Markt regelt, was zu spürbaren Preissteigerungen beim Heizen führen kann. 

2. Baufinanzierung & Wohnungsbau

  • Abschaffung nationaler Kapitalpuffer: Zum 1. Januar 2027 schafft die Bundesregierung die additiven nationalen Kapitalpuffer für Wohnimmobilienkredite ab. Da Banken dadurch weniger Eigenkapital für die Vergabe von Baudarlehen zurücklegen müssen, werden erhebliche finanzielle Mittel freigesetzt. Dies soll die Baufinanzierung erleichtern und den schwächelnden Wohnungsbau ankurbeln. 
  • Baurechtsreform für schnelleres Bauen: Das reformierte Baugesetzbuch (BauGB) entfaltet seine volle Wirkung. Es sieht deutlich verkürzte Genehmigungsverfahren, einen klaren Vorrang für den Wohnungsbau in angespannten Märkten sowie härtere Durchgriffsrechte der Kommunen gegen "Schrottimmobilien" vor.

3. Mietrecht & Soziales

  • Indexmieten-Deckel & Mietrechtsreform: Im Zuge der umfassenden Mietrechtsreform greift eine schärfere Regulierung. Die Erhöhung von Indexmieten wird gedeckelt (Koppelung an eine maximale Kappungsgrenze trotz hoher Inflation). Zudem wird der Möblierungszuschlag bei Kurzzeitvermietungen strenger begrenzt.
  • Ausweitung der Schonfristzahlung: Bei Mietrückständen galt die Zahlung innerhalb der Schonfrist bislang nur als Absicherung gegen eine fristlose Kündigung. Ab 2027 kippt das Nachzahlen von Mietschulden unter bestimmten Bedingungen auch die oft parallel ausgesprochene ordentliche Kündigung.
  • Nullrunde beim Wohngeld: Die gesetzlich verankerte, zweijährige automatische Erhöhung des Wohngeldes (Dynamisierung) wird für das Jahr 2027 ausgesetzt, um den Bundeshaushalt zu konsolidieren.
  • Auslaufender Umwandlungsschutz: Die Sonderregelung des § 250 BauGB, die es Bundesländern erlaubt, die Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen in Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt streng zu verbieten, ist bis Ende 2027 befristet und läuft planmäßig aus, sofern keine Verlängerung beschlossen wird. 

4. Steuern & Altersvorsorge

  • Grunderwerbsteuer bei Personengesellschaften: Die sogenannte grunderwerbsteuerliche Gesamthandsfiktion (§ 24 GrEStG), die steuerfreie Immobilienübertragungen im Rahmen von Personen- und Familiengesellschaften regelt, war eigentlich bis Ende 2026 befristet. Diese Frist wurde aufgehoben, sodass die Begünstigungen über den 1. Januar 2027 hinaus rechtssicher bestehen bleiben.
  • Reform der "Eigenheimrente" (Wohn-Riester): Durch die grundlegende Altersvorsorgereform ab 2027 steigen die staatlichen Grundzulagen für das Ansparen von selbstgenutztem Wohneigentum, die energetische Sanierung oder die Entnahme von Altersvorsorgekapital für den Immobilienkauf deutlich an.
  • Wegfall von Steuerpauschalen für Unternehmer: Ab 2027 ist geplant, die Arbeitsplatzpauschale sowie die Telearbeitspauschale für Unternehmer steuerlich ersatzlos zu streichen.