Die geplante Zuckersteuer auf Getränke soll nach aktuellen Plänen der Bundesregierung im Jahr 2027 eingeführt werden. Ursprünglich war die Einführung einer Herstellerabgabe für das Jahr 2028 angedacht, das Bundesfinanzministerium plant nun jedoch eine vorgezogene Umsetzung als echte Steuer bereits ab dem kommenden Jahr.
Die Höhe der Steuer richtet sich nach einem gestaffelten Steuertarif, der sich am Zuckergehalt pro 100 Milliliter orientiert. Laut einem aktuellen Eckpunktepapier des Finanzministeriums sind folgende Sätze vorgesehen:
- Unter 4,5 Gramm Zucker: Steuerfrei.
- 4,5 bis 7 Gramm Zucker: 26 Cent pro Liter.
- Über 7 Gramm Zucker: 32 Cent pro Liter.
- Über 10 Gramm Zucker: 38 Cent pro Liter (trifft auf viele klassische Limonaden und Colas zu).
- Getränke mit Süßstoffen (z. B. „Zero“- oder Light-Produkte): Unabhängig vom Zuckergehalt pauschal 26 Cent pro Liter.
Da auf diese Steuerbeträge im Handel noch die reguläre Mehrwertsteuer von 19 Prozent aufgeschlagen wird, müssen Verbraucher mit tatsächlichen Preissteigerungen von bis zu 45 Cent pro Liter im Supermarkt rechnen. Über die genaue Ausgestaltung und mögliche Ausnahmen (etwa für Fruchtsäfte oder Milchalternativen) wird in der Koalition derzeit allerdings noch intensiv diskutiert.
Die geplante Zuckersteuer auf Getränke soll nach aktuellen Plänen der Bundesregierung im Jahr 2027 eingeführt werden. Ursprünglich war die Einführung einer Herstellerabgabe für das Jahr 2028 angedacht, das Bundesfinanzministerium plant nun jedoch eine vorgezogene Umsetzung als echte Steuer bereits ab dem kommenden Jahr.
Die Höhe der Steuer richtet sich nach einem gestaffelten Steuertarif, der sich am Zuckergehalt pro 100 Milliliter orientiert. Laut einem aktuellen Eckpunktepapier des Finanzministeriums sind folgende Sätze vorgesehen:
- Unter 4,5 Gramm Zucker: Steuerfrei.
- 4,5 bis 7 Gramm Zucker: 26 Cent pro Liter.
- Über 7 Gramm Zucker: 32 Cent pro Liter.
- Über 10 Gramm Zucker: 38 Cent pro Liter (trifft auf viele klassische Limonaden und Colas zu).
- Getränke mit Süßstoffen (z. B. „Zero“- oder Light-Produkte): Unabhängig vom Zuckergehalt pauschal 26 Cent pro Liter.
Da auf diese Steuerbeträge im Handel noch die reguläre Mehrwertsteuer von 19 Prozent aufgeschlagen wird, müssen Verbraucher mit tatsächlichen Preissteigerungen von bis zu 45 Cent pro Liter im Supermarkt rechnen. Über die genaue Ausgestaltung und mögliche Ausnahmen (etwa für Fruchtsäfte oder Milchalternativen) wird in der Koalition derzeit allerdings noch intensiv diskutiert.
Möchten Sie wissen, wie sich die Steuer auf bestimmte Getränkemarken auswirken würde, oder interessieren Sie sich für die Argumente von Befürwortern und Kritikern in dieser Debatte?
Durch die Einführung der Zuckersteuer kalkuliert die Bundesregierung im ersten Jahr (2027) mit Mehreinnahmen von rund 650 Millionen Euro.
Für die darauffolgenden Jahre hängen die jährlichen Einnahmen stark davon ab, wie sich der Markt verhält. Aktuell gibt es dazu zwei wesentliche Prognosen:
1. Die offizielle Basisplanung (ca. 450 Millionen Euro jährlich)
Nach der ersten Einführungsphase ab 2028 rechnet die Bundesregierung mit sinkenden Steuereinnahmen von etwa 450 Millionen Euro pro Jahr.- Der Grund: Die Steuer soll eine „Lenkungswirkung“ entfalten. Es wird fest davon ausgegangen, dass die Getränkehersteller ihre Rezepturen anpassen und den Zuckergehalt senken, um in eine günstigere oder steuerfreie Stufe zu rutschen. Dadurch schrumpfen langfristig die Steuereinnahmen, was gesundheitspolitisch jedoch als Erfolg gewertet wird.
2. Die Prognose bei einer erweiterten Steuer (bis zu 2 Milliarden Euro jährlich)
Das Bundesfinanzministerium prüft aktuell eine deutliche Ausweitung der Steuer auf eine Vielzahl weiterer Getränke (wie Fruchtsäfte aus Konzentrat, Smoothies, Milchmischgetränke und pflanzliche Milchalternativen wie Haferdrinks).- Sollte diese Ausweitung so im Gesetz verankert werden, könnten die jährlichen Einnahmen laut Berechnungen des Bundeslandwirtschaftsministeriums auf bis zu 2 Milliarden Euro pro Jahr ansteigen.
Wofür soll das Geld genutzt werden?
Die Einnahmen sind Teil des Spar- und Finanzierungspakets der Bundesregierung. Ursprünglich war fest vorgesehen, dass das Geld zweckgebunden an die gesetzlichen Krankenkassen (GKV) fließt, um deren Finanzierung zu stabilisieren und die Beitragszahler zu entlasten. Im aktuellen Entwurf des Finanzministeriums wird die Abgabe jedoch als echte, allgemeine Steuer deklariert, womit sie rechtlich zunächst in den allgemeinen Bundeshaushalt fließen würde. Die genaue politische Einigung zur Mittelverwendung steht noch aus.



