Für das Jahr 2027 stehen in Deutschland weitreichende gesetzliche Änderungen an, die durch den neuen Bundeshaushaltsentwurf 2027 und verschiedene Sozial- und Steuerreformen angestoßen werden.
💶 Steuern und Finanzen
- Grundfreibetrag & Kindergeld: Der steuerliche Grundfreibetrag steigt laut Bundestabellen auf 12.564 Euro. Das Kindergeld wird auf 267 Euro pro Kind und Monat angehoben.
- Entlastung der Mittelschicht: Der Spitzensteuersatz soll reformiert werden und erst ab einem deutlich höheren Einkommen von rund 100.000 Euro greifen.
- Höhere Belastung für Top-Verdiener: Die Grenze für die sogenannte „Reichensteuer“ (45 %) wird auf 250.000 Euro zu versteuerndes Einkommen vorgezogen. Zudem wird ab 280.000 Euro eine neue Stufe von 47 Prozent eingeführt.
- Handwerkerbonus: Die steuerliche Absetzbarkeit von Handwerkerleistungen wird gekürzt – künftig sind nur noch 15 Prozent (maximal 900 Euro) statt bisher 20 Prozent (max. 1.200 Euro) abziehbar.
- Minijobs: Der Pauschsteuersatz für Arbeitgeber steigt von 2 % auf 5 Prozent.
💼 Arbeit und Soziales
- Mindestlohn & Minijob-Grenze: Der gesetzliche Mindestlohn klettert auf 14,60 Euro pro Stunde. Damit verschiebt sich auch die Minijob-Grenze nach oben (voraussichtlich auf 633 Euro).
- Grundsicherung statt Bürgergeld: Das bisherige Bürgergeld wird durch eine neue Grundsicherung abgelöst. Diese sieht schärfere Sanktionen bei Pflichtverletzungen, eine schnellere Arbeitsvermittlung sowie eine strengere Vermögensprüfung vor.
- Wohngeld-Stopp: Die turnusmäßige Erhöhung und Anpassung des Wohngeldes an die Miet- und Preisentwicklung wird für 2027 ausgesetzt. Laufende Bescheide haben jedoch Bestandsschutz.
- Arbeitsrecht: Die sachgrundlose Befristung wird flexibler gestaltet (bis zu 48 Monate möglich). Im Gegenzug fällt die telefonische Krankschreibung weg; eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung wird wieder ab dem ersten Fehltag verpflichtend.
🩺 Gesundheit und Pflege
- Höhere Eigenanteile: Im Zuge der Gesundheitsreform der Krankenkassen steigen die Zuzahlungen für Medikamente sowie Heil- und Hilfsmittel.
- Pflegereform: Es treten neue Richtlinien zur Einstufung der Pflegegrade in Kraft. Für bereits bestehende Pflegegrade gilt jedoch ein umfassender Besitzstandschutz.
👵 Rente und Altersvorsorge
- Mütterrente III: Für jedes vor 1992 geborene Kind werden zusätzliche 0,5 Rentenpunkte angerechnet (das entspricht ca. 21 Euro brutto mehr im Monat). Die Auszahlung erfolgt rückwirkend ab 2028.
- Riester-Nachfolger: Das neue Altersvorsorge-Reformgesetz löst die alte Riester-Rente durch ein flexibleres, staatlich gefördertes Modell ab.
- Renteneintritt: Wer im Jahr 1963 geboren wurde, erreicht ab 2027 das Alter für eine vorzeitige Rente mit Abschlägen.



