Für Mieterinnen und Mieter bringen die Mietrechtsreform 2026 sowie Anpassungen bei Energie und Nebenkosten entscheidende Verbesserungen, um Schlupflöcher der Mietpreisbremse zu schließen und den Mieterschutz zu stärken. 

Die wichtigsten Neuerungen gliedern sich in folgende Bereiche:

1. Mietpreisbremse & möblierte Wohnungen

  • Deckelung des Möblierungszuschlags: In angespannten Wohnungsmärkten wird der Aufschlag für Möbel auf maximal 10 Prozent der Nettokaltmiete begrenzt.
  • Pflicht zur Transparenz: Vermieter müssen künftig unaufgefordert offenlegen, wie hoch der Möblierungszuschlag ist und wie sich dieser anhand des Zeitwerts berechnet.
  • Sanktion bei Verschweigen: Wird der Zuschlag nicht transparent ausgewiesen, gilt die Wohnung rechtlich als unmöbliert, wodurch die normale Mietpreisbremse 

2. Indexmieten & Kurzzeitmiete

  • Begrenzung von Indexmieten: In Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt werden Erhöhungen gedeckelt. Steigt der Verbraucherpreisindex um mehr als 3 Prozent pro Jahr, darf der darüber liegende Teil nur noch zur Hälfte an den Mieter weitergegeben werden. 
  • Einschränkung bei Kurzzeitmieten: Um die Umgehung des Kündigungsschutzes durch aufeinanderfolgende Kurzzeitverträge (Kettenverträge) zu verhindern, werden diese reguliert. Sie sind nur zulässig, wenn der Mieter nachweislich einen vorübergehenden Bedarf hat. 

3. Stärkung des Kündigungsschutzes

  • Schonfrist-Regelung ausgeweitet: Begleicht ein Mieter nach einer Kündigung wegen Mietrückstands seine Schulden innerhalb der gesetzlichen Schonfrist vollständig, wird künftig sowohl die fristlose als auch die ordentliche Kündigung unwirksam. Dies verhindert den Verlust der Wohnung durch eine "nachgeschobene" ordentliche Kündigung (zulässig nur einmal pro Mietverhältnis).

4. Heizung und Energie

  • Heizungsgesetz (GEG) & Modernisierungsumlage: Wenn Vermieter eine neue, klimafreundliche Heizungsanlage einbauen, dürfen sie unter bestimmten Voraussetzungen die Miete anheben. Die jährliche Miete darf um 10 Prozent der für die Wohnung aufgewendeten Kosten erhöht werden, sofern der Vermieter staatliche Fördermittel beansprucht. 
  • Zukunftsausblick (bis 2027): Bis Januar 2027 müssen alle nicht fernablesbaren Messgeräte in Wohngebäuden ausgetauscht sein. Mieter erhalten dann verpflichtend eine monatliche Verbrauchsinformation, um Heizkosten besser kontrollieren zu können.    

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