Gibt es im Jahr 2027 eine höhere Förderung für den Immobilienkauf als im Jahr 2026?

Ja, ab dem Jahr 2027 gibt es in bestimmten Bereichen höhere oder verbesserte staatliche Förderungen und Erleichterungen für den Immobilienkauf als zuvor.

Während die klassischen KfW-Kreditprogramme für den Kauf oder Neubau weitgehend auf dem (bereits im Sommer 2026 verbesserten) Niveau fortgeführt werden, bringt das Jahr 2027 vor allem zwei große gesetzliche Hebel, die den Immobilienkauf finanziell attraktiver und leichter zugänglich machen.


1. 📈 Deutliche Verbesserung der Eigenheimrente („Wohn-Riester“)

Ab dem 1. Januar 2027 tritt eine umfassende Altersvorsorge-Reform in Kraft. Die bisherige Rechtslage wird durch ein attraktiveres Fördersystem für die Nutzung als Eigenheimrente abgelöst: 
  • Höhere Grundzulage: Sie erhalten künftig eine staatliche Grundzulage von bis zu 540 Euro pro Jahr (gestaffelt nach eigenen Einzahlungen). 
  • Kinderzulage: Der staatliche Zuschuss beträgt bis zu 300 Euro pro Kind und Jahr. 
  • Berufseinsteiger-Bonus: Wer unter 25 Jahre alt ist, erhält im ersten Jahr einen einmaligen Bonus von 200 Euro. 
  • Erweiterter Kreis: Auch Selbstständige werden ab 2027 unmittelbar förderberechtigt. Bestandskunden können zudem unkompliziert in das neue, vorteilhaftere System wechseln. 

     

2. 🏛️ Leichtere Kreditvergabe durch Abschaffung der „Kapitalpuffer“

Die Bundesregierung schafft zum 1. Januar 2027 die zusätzlichen nationalen Kapitalpuffer für Wohnimmobilienkredite vollständig ab. 
  • Der Effekt: Banken müssen für die Vergabe von Immobilienkrediten deutlich weniger eigenes Kapital als Sicherheitsreserve blockieren.
  • Ihr Vorteil: Zwar sinken die Bauzinsen dadurch nicht automatisch (da diese am Anleihemarkt hängen), aber Banken erhalten deutlich mehr Spielraum für Kreditzusagen. Experten erwarten durch den höheren Wettbewerb unter den Banken günstigere Kreditkonditionen (schätzungsweise um 0,1 bis 0,2 Prozentpunkte beim Darlehenszins). 

     

3. 🔄 Bereits gestartete Programme laufen 2027 weiter

Ergänzend zu den Neuerungen für 2027 bleiben die starken Verbesserungen aktiv, die bereits im August 2026 im Rahmen des Programms „Jung kauft Alt“ (KfW 300 / Bestandserwerb) eingeführt wurden. Familien mit geringem bis mittlerem Einkommen profitieren weiterhin von bundesweit stark verbilligten Zinsen und erhöhten Kreditsummen beim Kauf sanierungsbedürftiger Altbauten: 

Anzahl Kinder Kredithöchstbetrag (seit August 2026 & für 2027)
1 Kind bis zu 140.000 € (vorher 100.000 €)
2 Kinder bis zu 160.000 € (vorher 125.000 €)
3+ Kinder bis zu 180.000 € (vorher 150.000 €)
(Hinweis: Voraussetzung ist ein maximales Haushaltseinkommen von 90.000 € bei einem Kind, plus 10.000 € für jedes weitere Kind, sowie die Pflicht zur anschließenden energetischen Sanierung).

Möchten Sie eine Immobilie neu bauen oder ein Bestandsobjekt kaufen und sanieren? Wenn Sie mir verraten, ob Sie Kinder haben oder wie hoch Ihr ungefähres Haushaltseinkommen ist, kann ich gezielt prüfen, welche Förderungen ab 2027 optimal für Sie passen.

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