Reformen und Förderprogramm für 2027

Stand: Oktober 2026

Für das Jahr 2027 stehen im Immobilienbereich signifikante Reformen und verbesserte Förderstrukturen in Deutschland an. Die Bundesregierung und die Förderbanken konzentrieren sich vor allem auf die Vereinfachung der Programme, die private Altersvorsorge für Wohneigentum sowie die energetische Sanierung.

🌟 1. Die große Altersvorsorge-Reform ab 01.01.2027 (Wohn-Riester Neu)
Zum 01. Januar 2027 tritt das neue Altersvorsorge-Reformgesetz (AVRG) in Kraft. Die bisherige Eigenheimrente („Wohn-Riester“) wird durch ein wesentlich attraktiveres und flexibleres Fördersystem abgelöst, das Bausparen und Tilgung massiv unterstützt: 

  • Höhere Grundzulage: Künftig erhalten Sie eine staatliche Grundzulage von bis zu 540 Euro pro Jahr (statt bisher 175 Euro). Diese wird proportional zum Eigenbeitrag ausgezahlt. 
  • Kinderzulage: Bis zu 300 Euro pro Kind und Jahr. 
  • Berufseinsteiger-Bonus: Personen unter 25 Jahren erhalten einen einmaligen Bonus von 200 Euro im ersten Jahr. 
  • Öffnung für Selbstständige: Ab 2027 sind erstmals auch Selbstständige, Freiberufler und Gewerbetreibende direkt für diese Eigenheimrente förderberechtigt. 
  • Bestandsschutz: Wer bereits einen alten Riester-Vertrag hat, kann ab 2027 unkompliziert in das neue, renditestarke System wechseln. 

📊 2. KfW-Förderung: Radikale Vereinfachung ab 2027

Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) strafft ihre Förderlandschaft grundlegend, um den bürokratischen Dschungel zu lichten.

  • Zusammenfassung auf zwei Basisprogramme: Statt der bisherigen Vielzahl an Einzelprogrammen (wie WEF, KFN etc.) wird die KfW-Wohnbauförderung ab 2027 im Wesentlichen auf ein zentrales Neubauprogramm und ein zentrales Bestandsmodernisierungsprogramm reduziert.
  • Übergangsfrist: Die bekannten, aktuellen KfW-Programme können bis zum Jahreswechsel 2026/2027 regulär beantragt werden. 

📉 3. Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) & BAFA

Für energetische Sanierungen (Heizungstausch, Dämmung, Fenster) gelten die angepassten Förderkonditionen der jüngsten BEG-Reform weiter: 
  • Grundförderung: Beträgt 30 % für den Einbau klimafreundlicher Heizungen (z. B. Wärmepumpen) oder Sanierungen.
  • Einkommensbonus: Selbstnutzende Eigentümer mit geringerem oder mittlerem Einkommen erhalten gestaffelte Boni (bis zu 40 % Extra-Zuschuss bei einem zu versteuernden Haushaltseinkommen bis 30.000 Euro).
  • Klimageschwindigkeits-Bonus: Achtung bei der zeitlichen Planung! Dieser Bonus liegt zunächst bei 16 %, sinkt jedoch zum 1. Februar 2027 um 4 Prozentpunkte. Wer schnell saniert, sichert sich die maximale Förderung.
  • Neuerungen im Detail: Laut Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) greifen ab 2027 zudem angepasste Höchstgrenzen bei Wohngebäuden sowie ein neuer Bonus innerhalb der Richtlinien.

🗓 4. Regionaler und Sozialer Wohnungsbau

  • Milliarden für den Wohnungsbau: Für das Programmjahr 2027 stellt der Bund insgesamt 5 Milliarden Euro für den sozialen Wohnungsbau bereit (davon 1 Milliarde speziell für das Programm „Junges Wohnen“). Diese Mittel fließen in die Landesprogramme der einzelnen Bundesländer.
  • Landesförderungen beachten: Bundesländer wie NRW bieten im Rahmen ihrer Wohnraumförderung (Laufzeit bis 2027) extrem zinsgünstige Darlehen (z. T. 0,5 % Zins auf 30 Jahre für berechtigte Einkommensgruppen) sowie hohe Familienboni für selbstgenutztes Wohneigentum. 

⚠️ Erleichterung bei der Kreditvergabe

Flankierend zu den Förderprogrammen fällt zum 01.01.2027 der nationale Kapitalpuffer für Immobilienkredite weg. Dies soll Banken die Kreditvergabe erleichtern und es privaten Käufern wieder einfacher machen, eine Baufinanzierung zu erhalten. 
Damit ich Ihnen die passenden Förderzuschüsse und Kredite exakt heraussuchen kann, teilen Sie mir gerne noch ein paar Details mit:
  • Planen Sie einen Neubau oder den Kauf/Sanierung einer Bestandsimmobilie?
  • Möchten Sie das Objekt selbst bewohnen oder vermieten?
  • In welchem Bundesland befindet sich die Immobilie?

Dann senden Sie uns einfach eine E-Mail an Info@Immobilien-Henke.de 

 

Gibt es im Jahr 2027 eine höhere Förderung für den Immobilienkauf als im Jahr 2026?

Ja, ab dem Jahr 2027 gibt es in bestimmten Bereichen höhere oder verbesserte staatliche Förderungen und Erleichterungen für den Immobilienkauf als zuvor.

Während die klassischen KfW-Kreditprogramme für den Kauf oder Neubau weitgehend auf dem (bereits im Sommer 2026 verbesserten) Niveau fortgeführt werden, bringt das Jahr 2027 vor allem zwei große gesetzliche Hebel, die den Immobilienkauf finanziell attraktiver und leichter zugänglich machen.


1. 📈 Deutliche Verbesserung der Eigenheimrente („Wohn-Riester“)

Ab dem 01. Januar 2027 tritt eine umfassende Altersvorsorge-Reform in Kraft. Die bisherige Rechtslage wird durch ein attraktiveres Fördersystem für die Nutzung als Eigenheimrente abgelöst: 
  • Höhere Grundzulage: Sie erhalten künftig eine staatliche Grundzulage von bis zu 540 Euro pro Jahr (gestaffelt nach eigenen Einzahlungen). 
  • Kinderzulage: Der staatliche Zuschuss beträgt bis zu 300 Euro pro Kind und Jahr. 
  • Berufseinsteiger-Bonus: Wer unter 25 Jahre alt ist, erhält im ersten Jahr einen einmaligen Bonus von 200 Euro. 
  • Erweiterter Kreis: Auch Selbstständige werden ab 2027 unmittelbar förderberechtigt. Bestandskunden können zudem unkompliziert in das neue, vorteilhaftere System wechseln. 

2. 🏛️ Leichtere Kreditvergabe durch Abschaffung der „Kapitalpuffer“

Die Bundesregierung schafft zum 01. Januar 2027 die zusätzlichen nationalen Kapitalpuffer für Wohnimmobilienkredite vollständig ab. 
  • Der Effekt: Banken müssen für die Vergabe von Immobilienkrediten deutlich weniger eigenes Kapital als Sicherheitsreserve blockieren.
  • Ihr Vorteil: Zwar sinken die Bauzinsen dadurch nicht automatisch (da diese am Anleihemarkt hängen), aber Banken erhalten deutlich mehr Spielraum für Kreditzusagen. Experten erwarten durch den höheren Wettbewerb unter den Banken günstigere Kreditkonditionen (schätzungsweise um 0,1 bis 0,2 Prozentpunkte beim Darlehenszins). 

3. 🔄 Bereits gestartete Programme laufen 2027 weiter

Ergänzend zu den Neuerungen für 2027 bleiben die starken Verbesserungen aktiv, die bereits im August 2026 im Rahmen des Programms „Jung kauft Alt“ (KfW 300 / Bestandserwerb) eingeführt wurden. Familien mit geringem bis mittlerem Einkommen profitieren weiterhin von bundesweit stark verbilligten Zinsen und erhöhten Kreditsummen beim Kauf sanierungsbedürftiger Altbauten: 

Anzahl Kinder Kredithöchstbetrag (seit August 2026 & für 2027)
1 Kind bis zu 140.000 € (vorher 100.000 €)
2 Kinder bis zu 160.000 € (vorher 125.000 €)
3+ Kinder bis zu 180.000 € (vorher 150.000 €)
(Hinweis: Voraussetzung ist ein maximales Haushaltseinkommen von 90.000 € bei einem Kind, plus 10.000 € für jedes weitere Kind, sowie die Pflicht zur anschließenden energetischen Sanierung).

Möchten Sie eine Immobilie neu bauen oder ein Bestandsobjekt kaufen und sanieren? Wenn Sie mir verraten, ob Sie Kinder haben oder wie hoch Ihr ungefähres Haushaltseinkommen ist, kann ich gezielt prüfen, welche Förderungen ab 2027 optimal für Sie passen.

Benutzen Sie für Fragen einfach unser Kontaktformular.