Steuererhöhungen 2026 / 2027
Stand: 18. September 2026
Während für die meisten Bürger in den Jahren 2026 und 027 durch steigende Freibeträge steuerliche Entlastungen im Vordergrund stehen, bringt ein neuer Regierungsentwurf zur Einkommensteuerreform ab dem 1. Januar 2027 gezielte Steuererhöhungen für Gutverdiener sowie höhere Kosten bei Minijobs mit sich. Zudem steigen abseits der Steuern die Sozialversicherungsabgaben spürbar.
Hier ist die detaillierte Übersicht, welche Steuern angehoben werden und wie sich dies auswirkt:
⚠️ Geplante Steuererhöhungen ab 1. Januar 2027
Das Bundeskabinett hat einen umfassenden Reformenentwurf verabschiedet, der insbesondere höhere Einkommen und Arbeitgeber von Minijobbern stärker belastet:
- Vorgezogene "Reichensteuer" (45 %): Der Spitzen-Grenzsteuersatz von 45 Prozent soll künftig deutlich früher greifen. Statt wie bisher ab einem zu versteuernden Einkommen von rund 277.800 Euro wird die Schwelle auf 250.000 Euro abgesenkt.
- Neue "Superreichensteuer" (47 %): Für extrem hohe Einkommen wird eine neue Tarifstufe eingeführt. Ab einer Schwelle von 280.000 Euro zu versteuerndem Einkommen greift ein neuer Höchstsatz von 47 Prozent.
- Erhöhung der Pauschsteuer für Minijobs: Arbeitgeber, die geringfügig Beschäftigte anstellen, müssen deutlich mehr einkalkulieren. Die einheitliche Pauschsteuer für Minijobs wird mehr als verdoppelt und steigt von 2 % auf 5 % des Arbeitsentgelts.
- Kürzung beim Handwerkerbonus: Die Möglichkeit, Handwerkerleistungen direkt von der Steuerschuld abzusetzen, soll im Zuge der Reform im Volumen reduziert werden.
Hinweis zum Verfahren: Da es sich aktuell um einen Regierungsentwurf handelt, müssen Bundestag und Bundesrat dem Gesetz noch endgültig zustimmen; Details können sich im laufenden parlamentarischen Verfahren noch verschieben.
💡 Wer wird stattdessen entlastet?
Um die kalte Progression auszugleichen und kleine bis mittlere Einkommen zu schützen, steigen parallel wichtige Freibeträge:
- Der Grundfreibetrag: Der Teil des Einkommens, auf den gar keine Einkommensteuer gezahlt werden muss, steigt von 12.348 Euro (2026) auf 12.564 Euro im Jahr 2027.
- Der normale Spitzensteuersatz (42 %): Dieser greift durch die Tarifverschiebung künftig etwas später – erst ab 70.600 Euro statt zuvor rund 69.880 Euro, was die Mittelschicht entlastet.
- Familien: Das Kindergeld steigt 2027 auf 267 Euro pro Monat (2026: 259 Euro) und der steuerliche Kinderfreibetrag klettert auf 10.056 Euro.
📊 Verdeckte Mehrbelastung: Steigende Sozialabgaben
Auch wenn die Einkommensteuer für Durchschnittsverdiener sinkt, bleibt am Ende oft dennoch weniger Netto vom Brutto übrig. Der Grund dafür sind steigende Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung, da viele Krankenkassen ihre Zusatzbeiträge anheben mussten, um Defizite im Gesundheitssystem auszugleichen.
Um Ihnen die genauen Auswirkungen auszurechnen, lassen Sie mich gerne wissen:
- Welches ungefähre Bruttojahreseinkommen liegt bei Ihnen vor?
- Sind Sie selbstständig oder angestellt (oder planen Sie, einen Minijobber einzustellen)?
- Welcher Familienstand (ledig/verheiratet, Kinder) liegt vor?
Dann senden Sie uns einfach eine E-Mail an Info@Immobilien-Henke.de.



