Mietpreisbremse Hessen
Stand: 25. September 2026, (1.00 Uhr)
Die Mietpreisbremse soll ab ca. Mitte November 2026 verabschiedet werden und gilt dann für die nachstehenden Städte und Gemeinden.
🆕 Diese 36 Kommunen kommen neu hinzu
- Alsbach-Hähnlein
- Bad Nauheim
- Bensheim
- Beselich
- Bickenbach
- Einhausen
- Erlensee
- Fernwald
- Friedberg (Hessen)
- Gießen
- Gladenbach
- Großkrotzenburg
- Groß-Umstadt
- Hanau
- Heidenrod
- Heppenheim
- Hochheim am Main
- Hofheim am Taunus
- Idstein
- Karben
- Kronberg im Taunus
- Lampertheim
- Liederbach am Taunus
- Lorsch
- Merenberg
- Mühlheim am Main
- Münster (Hessen)
- Neustadt (Hessen)
- Niederdorfelden
- Oberursel (Taunus)
- Rodenbach
- Rödermark
- Ronneburg
- Seeheim-Jugenheim
- Wehrheim
- Zwingenberg
🔄 Diese 35 Kommunen verbleiben in der Verordnung
- Bad Homburg vor der Höhe
- Bad Soden am Taunus
- Bad Vilbel
- Bischofsheim
- Darmstadt
- Dietzenbach
- Dreieich
- Egelsbach
- Eltville am Rhein
- Eschborn
- Flörsheim am Main
- Frankfurt am Main
- Friedrichsdorf
- Ginsheim-Gustavsburg
- Griesheim
- Groß-Gerau
- Heusenstamm
- Kelkheim (Taunus)
- Kriftel
- Langen (Hessen)
- Langenselbold
- Marburg
- Nauheim
- Neu-Anspach
- Neu-Isenburg
- Nidderau
- Obertshausen
- Offenbach am Main
- Raunheim
- Rüsselsheim am Main
- Schwalbach am Taunus
- Steinbach (Taunus)
- Walluf
- Weiterstadt
- Wiesbaden
❌ Diese 14 Orte fallen künftig aus der Mietpreisbremse heraus
Weil sich die Wohnungsmärkte dort laut Gutachten entspannt haben (oder die Orte von einer Ausnahmeregelung Gebrauch machten), gilt die Bremse dort bald nicht mehr:- Biebesheim am Rhein
- Fuldabrück
- Groß-Zimmern
- Hainburg
- Kelsterbach
- Kiedrich
- Mainhausen
- Maintal
- Mörfelden-Walldorf
- Pfungstadt
- Rosbach vor der Höhe
- Roßdorf
- Usingen
- Viernheim
Hessen
"Mietpreisbremse, Kappungsgrenze, Kündigungssperrfrist"
Stand: 24. September 2026
Laut dem aktuellen Entwurf der hessischen Landesregierung soll die Mietpreisbremse deutlich ausgeweitet werden und künftig in 71 statt bisher 49 Kommunen gelten. Die Liste dafür geben wir Ihnen nach der Verabschiedung bekannt.
Hessens Wohnungsbauminister Kaweh Mansoori (SPD) hat im September 2026 den Entwurf für die neue Mieterschutzverordnung vorgelegt, die auf einem aktuellen wissenschaftlichen Gutachten basiert. Das Kabinett soll die Neufassung voraussichtlich Mitte November 2026 offiziell verabschieden.
Die wichtigsten Details der geplanten Neuregelung:
- Mietpreisbremse: Bei einer Wiedervermietung in einer der 71 betroffenen Kommunen darf die Miete maximal 10 Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen.
- Kappungsgrenze: Bei bestehenden Verträgen dürfen die Mieten innerhalb von drei Jahren um höchstens 15 statt der regulären 20 Prozent angehoben werden.
- Kündigungssperrfrist: Nach der Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen wird die Kündigungssperrfrist (zum Schutz vor Eigenbedarfskündigungen) von bislang acht auf sechs Jahre verkürzt.
- Neue Dynamik auf der Liste: Einige Kommunen fallen aus der bisherigen Liste heraus, während viele neue Städte und Gemeinden hinzukommen.



