PeP "Politisch exponierte Person"
"Warum steht diese Klausel in jedem Immobilien-Kaufvertrag?"
Eine politisch exponierte Person (PEP) ist eine Person, die ein hochrangiges wichtiges öffentliches Amt auf nationaler, europäischer oder internationaler Ebene ausübt oder bis vor mindestens zwölf Monaten ausgeübt hat. Aufgrund ihrer einflussreichen Position und des Zugangs zu staatlichen Geldern oder Entscheidungen gelten diese Personen rechtlich als anfälliger für Korruption, Bestechung und Geldwäsche.
Die Abfrage dieses Status im Rahmen eines Immobilienkaufvertrags ist in Deutschland durch das Geldwäschegesetz (GwG) strikt vorgeschrieben.
Wer gilt als PEP?
Zum Kreis der politisch exponierten Personen gehören laut Gesetz:
- Politiker und Amtsträger: Staats- und Regierungschefs, Minister, Staatssekretäre, Parlamentsmitglieder sowie Mitglieder von Parteivorständen.
- Justiz und Militär: Richter an obersten Gerichtshöfen, Botschafter und hochrangige Offiziere.
- Wirtschaft und Institutionen: Mitglieder von Leitungs- und Aufsichtsgremien staatlicher Unternehmen oder Zentralbanken.
- Umfeld: Die Regelung erstreckt sich auch auf unmittelbare Familienmitglieder (Ehepartner, Kinder, Eltern) und bekanntermaßen nahestehende Personen (z. B. gemeinsame Geschäftspartner).
Warum muss das im Immobilienkaufvertrag dokumentiert werden?
Der Immobiliensektor gilt weltweit als besonders anfällig dafür, illegale Gelder in den legalen Wirtschaftskreislauf einzuschleusen. Deswegen greifen beim Immobilienkauf strenge gesetzliche Kontrollen:
- Gesetzliche Pflicht für Notare und Makler: Notare, Immobilienmakler und Kreditinstitute sind nach § 10 Abs. 1 Nr. 4 GwG gesetzlich dazu verpflichtet, den PEP-Status ihrer Kunden und der wirtschaftlich Berechtigten zweifelsfrei festzustellen.
- Verstärkte Sorgfaltspflichten: Wird ein Vertragspartner als PEP identifiziert, bedeutet das kein generelles Geschäftsverbot. Es löst jedoch automatisch verstärkte Sorgfaltspflichten nach § 15 GwG aus. Der Notar muss in diesem Fall zusätzliche Prüfungen durchführen, insbesondere die Herkunft der eingesetzten Vermögenswerte (das Geld für den Immobilienkauf) lückenlos aufklären.
- Absicherung im Vertrag: Die Klausel beziehungsweise die Erklärung im Kaufvertrag dient dem Notar als schriftlicher Nachweis gegenüber den Aufsichtsbehörden, dass er seiner gesetzlichen Ermittlungs- und Dokumentationspflicht nachgekommen ist.
- Harte Strafen bei Missachtung: Verpassen Notare oder Makler diese Prüfung, drohen ihnen empfindliche Bußgelder von bis zu 150.000 Euro, bei schweren Verstößen sogar Millionenstrafen.
Aus diesem Grund verlangen Notariate vor oder während der Beurkundung standardmäßig eine schriftliche Eigenerklärung darüber, ob Sie oder Ihre Angehörigen ein solches politisches Amt bekleiden.



