Wann kommt die Zuckersteuer?
"Zum 01. Juli 2027 tritt die Zuckersteuer für Getränke in Kraft (mit Ausnahmen")
Stand: 13. Oktober 2026, 23.00 Uhr
Die schwarz-rote Bundesregierung aus Union und SPD hat sich endgültig auf die Einführung einer Zuckersteuer auf Erfrischungsgetränke geeinigt. Nachdem Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) die ursprünglichen Pläne von Finanzminister Lars Klingbeil (SPD) Anfang Oktober gestoppt hatte, steht nun ein zweistufiger Kompromiss, der zum 01. Juli 2027 in Kraft treten soll.
Der beschlossene Kompromiss basiert auf den Empfehlungen der Regierungskommission Gesundheit und sieht folgende Details vor:
💰 Die Steuersätze ab Juli 2027
- 26 Cent pro Liter für Getränke mit einem Zuckergehalt von 5 bis unter 8 Gramm pro 100 Milliliter.
- 32 Cent pro Liter für Getränke mit einem Zuckergehalt ab 8 Gramm pro 100 Milliliter.
🚫 Welche Getränke sind ausgenommen?
- Zero- und Light-Getränke (Getränke mit Süßungsmitteln statt Zucker)
- Reine Frucht- und Obstsäfte sowie Gemüsesäfte (ohne zugesetzten Zucker)
- Alkoholfreies Bier, alkoholfreie Biermischgetränke, alkoholfreier Wein und Schaumwein
- Milchersatzprodukte (Getränke auf Sojabasis, aus Nüssen, Samen oder Getreide)
🏭 Ausnahme für kleinere Betriebe
Um bürokratischen Aufwand zu vermeiden, gilt eine Freigrenze: Hersteller, die weniger als eine Million Liter gezuckerte Getränke pro Jahr produzieren, sind von der Steuer befreit.
📈 Erwartete Einnahmen und politische Hintergründe
Die Koalition legte den Streit trotz erheblichen Gegenwindes bei. Zuletzt hatten noch neun unionsgeführte Agrar- und Verbraucherschutzminister der Bundesländer in einem Brandbrief an Kanzler Merz versucht, die Steuer komplett zu verhindern, da sie staatliche Lenkung und zusätzliche Belastungen für Verbraucher ablehnen.Die Bundesregierung erwartet durch die Einigung Steuereinnahmen von rund 690 Millionen Euro im Jahr 2027 und etwa 925 Millionen Euro im Jahr 2028. Neben den Einnahmen für den Bundeshaushalt soll die Steuer primär als Anreiz für die Industrie dienen, den Zuckergehalt in ihren Produkten zu senken. Die entsprechende Formulierungshilfe soll am morgigen Mittwoch im Bundeskabinett beschlossen werden.
Warum sind feste Süßigkeiten (noch) kein Thema?
Obwohl Gesundheits- und Verbraucherschutzorganisationen (wie Foodwatch) schon länger fordern, eine Abgabe auf alle stark überzuckerten Lebensmittel auszuweiten, scheut die Politik diesen Schritt aus mehreren Gründen:
- Komplexität: Bei Erfrischungsgetränken lässt sich der Zuckergehalt leicht bemessen und durch Rezepturänderungen (wie den Austausch von Zucker durch Wasser oder andere Zutaten) senken. Bei festen Süßwaren wie Schokolade ist der Zucker struktureller Bestandteil; entzieht man ihn, verändert sich das gesamte Produkt maßgeblich.
- Politischer Widerstand: Bereits die Steuer auf Getränke war in der Regierung extrem umstritten und stieß auf massiven Widerstand bei der Union und Wirtschaftsverbänden. Eine Ausweitung auf Süßigkeiten gilt politisch als derzeit absolut nicht durchsetzbar.
- Fokus auf den "Flüssigzucker": Medizinische Fachgesellschaften betonen, dass Zucker aus Getränken besonders ungesund ist, da er vom Körper extrem schnell aufgenommen wird und kein Sättigungsgefühl erzeugt. Deshalb gilt die Regulierung von Softdrinks international als der wichtigste erste Hebel.
Fazit: Wer gerne Süßigkeiten isst, muss in absehbarer Zeit nicht mit einer speziellen "Nasch-Steuer" rechnen. Die Debatte dreht sich in Deutschland bis auf Weiteres rein um die Umsetzung der beschlossenen Softdrink-Abgabe.
Was passiert jetzt mit der Zuckersteuer?
"Die Zuckersteuer ist vorerst auf Eis gelegt."
Stand: 04. Oktober 2026
Nein, die Zuckersteuer ist nicht komplett vom Tisch, allerdings wurde der aktuelle Entwurf vorerst vom Kanzleramt gestoppt.
Das Bundeskanzleramt hat ein Veto eingelegt, weil der konkrete Gesetzentwurf von Finanzminister Lars Klingbeil (SPD) in der jetzigen Form innerhalb der Regierung nicht mehrheitsfähig ist.
Die wichtigsten Details zur aktuellen Situation im Überblick:
Warum gibt es Streit?
- Abweichung von Expertenvorgaben: Der Entwurf von Klingbeil weicht von den ursprünglichen Empfehlungen der Finanzkommission Gesundheit ab. Dies stieß insbesondere beim Koalitionspartner und dem Bundeskanzleramt auf harten Widerstand.
- Kritik der Opposition & Wirtschaft: Die CDU (u. a. Boris Rhein) sowie der Deutsche Bauernverband fordern einen kompletten Verzicht und sprechen von "staatlicher Bevormundung" und der Gefahr steigender Lebensmittelpreise.
Was sah der gestoppte Entwurf vor?
- Einführungstermin: Die Steuer sollte am 01. Juli 2027 in Kraft treten.
- Betroffene Produkte: Alle Getränke ab einem Zuckergehalt von mindestens 5 Gramm pro 100 Milliliter.
- Ausnahmen: Reine Frucht- und Gemüsesäfte, Milch, alkoholfreies Bier, alkoholfreier Wein sowie Light-/Zero-Getränke mit Süßstoffen.
- Einnahmen: Die Abgabe sollte dem Staat jährlich rund eine Milliarde Euro einbringen.
Wie geht es jetzt weiter?
Das Vorhaben ist vorerst auf Eis gelegt, aber nicht endgültig beerdigt. Die Koalitionspartner müssen den Entwurf nun im Kanzleramt neu verhandeln und anpassen, um eine mehrheitsfähige Lösung zu finden. Ob und in welcher Form die Steuer wie geplant 2027 kommt, ist damit aktuell wieder völlig offen.
Die geplante Zuckersteuer zum 01. Juli 2027
Die geplante Zuckersteuer auf Getränke soll nach aktuellen Plänen der Bundesregierung im Jahr 2027 eingeführt werden. Ursprünglich war die Einführung einer Herstellerabgabe für das Jahr 2028 angedacht, das Bundesfinanzministerium plant nun jedoch eine vorgezogene Umsetzung als echte Steuer bereits ab dem kommenden Jahr.
Die Höhe der Steuer richtet sich nach einem gestaffelten Steuertarif, der sich am Zuckergehalt pro 100 Milliliter orientiert. Laut einem aktuellen Eckpunktepapier des Finanzministeriums sind folgende Sätze vorgesehen:
- Unter 4,5 Gramm Zucker: Steuerfrei.
- 4,5 bis 7 Gramm Zucker: 26 Cent pro Liter.
- Über 7 Gramm Zucker: 32 Cent pro Liter.
- Über 10 Gramm Zucker: 38 Cent pro Liter (trifft auf viele klassische Limonaden und Colas zu).
- Getränke mit Süßstoffen (z. B. „Zero“- oder Light-Produkte): Unabhängig vom Zuckergehalt pauschal 26 Cent pro Liter.
Da auf diese Steuerbeträge im Handel noch die reguläre Mehrwertsteuer von 19 Prozent aufgeschlagen wird, müssen Verbraucher mit tatsächlichen Preissteigerungen von bis zu 45 Cent pro Liter im Supermarkt rechnen. Über die genaue Ausgestaltung und mögliche Ausnahmen (etwa für Fruchtsäfte oder Milchalternativen) wird in der Koalition derzeit allerdings noch intensiv diskutiert.
Die geplante Zuckersteuer auf Getränke soll nach aktuellen Plänen der Bundesregierung im Jahr 2027 eingeführt werden. Ursprünglich war die Einführung einer Herstellerabgabe für das Jahr 2028 angedacht, das Bundesfinanzministerium plant nun jedoch eine vorgezogene Umsetzung als echte Steuer bereits ab dem kommenden Jahr.
Die Höhe der Steuer richtet sich nach einem gestaffelten Steuertarif, der sich am Zuckergehalt pro 100 Milliliter orientiert. Laut einem aktuellen Eckpunktepapier des Finanzministeriums sind folgende Sätze vorgesehen:
- Unter 4,5 Gramm Zucker: Steuerfrei.
- 4,5 bis 7 Gramm Zucker: 26 Cent pro Liter.
- Über 7 Gramm Zucker: 32 Cent pro Liter.
- Über 10 Gramm Zucker: 38 Cent pro Liter (trifft auf viele klassische Limonaden und Colas zu).
- Getränke mit Süßstoffen (z. B. „Zero“- oder Light-Produkte): Unabhängig vom Zuckergehalt pauschal 26 Cent pro Liter.
Da auf diese Steuerbeträge im Handel noch die reguläre Mehrwertsteuer von 19 Prozent aufgeschlagen wird, müssen Verbraucher mit tatsächlichen Preissteigerungen von bis zu 45 Cent pro Liter im Supermarkt rechnen. Über die genaue Ausgestaltung und mögliche Ausnahmen (etwa für Fruchtsäfte oder Milchalternativen) wird in der Koalition derzeit allerdings noch intensiv diskutiert.
Möchten Sie wissen, wie sich die Steuer auf bestimmte Getränkemarken auswirken würde, oder interessieren Sie sich für die Argumente von Befürwortern und Kritikern in dieser Debatte?
Durch die Einführung der Zuckersteuer kalkuliert die Bundesregierung im ersten Jahr (2027) mit Mehreinnahmen von rund 650 Millionen Euro.
Für die darauffolgenden Jahre hängen die jährlichen Einnahmen stark davon ab, wie sich der Markt verhält. Aktuell gibt es dazu zwei wesentliche Prognosen:
1. Die offizielle Basisplanung (ca. 450 Millionen Euro jährlich)
Nach der ersten Einführungsphase ab 2028 rechnet die Bundesregierung mit sinkenden Steuereinnahmen von etwa 450 Millionen Euro pro Jahr.- Der Grund: Die Steuer soll eine „Lenkungswirkung“ entfalten. Es wird fest davon ausgegangen, dass die Getränkehersteller ihre Rezepturen anpassen und den Zuckergehalt senken, um in eine günstigere oder steuerfreie Stufe zu rutschen. Dadurch schrumpfen langfristig die Steuereinnahmen, was gesundheitspolitisch jedoch als Erfolg gewertet wird.
2. Die Prognose bei einer erweiterten Steuer (bis zu 2 Milliarden Euro jährlich)
Das Bundesfinanzministerium prüft aktuell eine deutliche Ausweitung der Steuer auf eine Vielzahl weiterer Getränke (wie Fruchtsäfte aus Konzentrat, Smoothies, Milchmischgetränke und pflanzliche Milchalternativen wie Haferdrinks).- Sollte diese Ausweitung so im Gesetz verankert werden, könnten die jährlichen Einnahmen laut Berechnungen des Bundeslandwirtschaftsministeriums auf bis zu 2 Milliarden Euro pro Jahr ansteigen.
Wofür soll das Geld genutzt werden?
Die Einnahmen sind Teil des Spar- und Finanzierungspakets der Bundesregierung. Ursprünglich war fest vorgesehen, dass das Geld zweckgebunden an die gesetzlichen Krankenkassen (GKV) fließt, um deren Finanzierung zu stabilisieren und die Beitragszahler zu entlasten. Im aktuellen Entwurf des Finanzministeriums wird die Abgabe jedoch als echte, allgemeine Steuer deklariert, womit sie rechtlich zunächst in den allgemeinen Bundeshaushalt fließen würde. Die genaue politische Einigung zur Mittelverwendung steht noch aus.



